Kennen Sie den Unterschied zwischen Spielstraße, Fußgängerzone, 30-Zone und verkehrsberuhigtem Bereich?
Jeden Tag begegnen uns die Begriffe Spielstraße, Fußgängerzone, 30- Zone oder auch der verkehrsberuhigte Bereich. Doch viele kennen die Unterschiede, die sich hinter diesen Begriffen verbergen nicht.
Unterschiede
Verkehrsberuhigter Bereich
Zwar darf hier jeder hineinfahren, aber weil dort nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, sollte man darauf wenn möglich verzichten.
Kinder dürfen überall spielen.
Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt, außer zum Be- oder Entladen und Ein- oder Aussteigen.
Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich muss man der Querstraße Vorfahrt gewähren.
Spielstraße
Dieser Begriff ist schon recht alt, als man den Begriff »verkehrsberuhigter Bereich« noch gar nicht kannte.
Das Schild soll zeigen: Hier muss überall mit spielenden Kindern gerechnet werden, und deshalb dürfen normalerweise auch keine Fahrzeuge hineinfahren (oberes Schild: Verbot für Fahrzeuge aller Art).
Meistens wird es den Anwohnern per »Anlieger frei« aber doch erlaubt, um wenigstens bis zu ihren Wohnungen fahren zu können.
Fußgängerzone
Auch hier ist üblicherweise Kraftfahrzeugverkehr nur ausnahmsweise, meistens zu bestimmten Zeiten gestattet (z.B. »Lieferverkehr frei von 8-11 Uhr«).
Dann dürfen die Fahrzeuge dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Tempo-30-Zone
Hier gibt es keine Zufahrtbeschränkung.
Fahrzeugführer müssen abseits der Hauptstraßen mit der Einrichtung von Tempp-30-Zonen rechnen!
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt überall 30 km/h, also etwa fünfmal schneller* als in der Fußgängerzone oder im verkehrsberuhigten Bereich.
Die Geschwindigkeitbeschränkung wird erst durch das entsprechende Zonen-Ende-Schild (unten) aufgehoben.
*Schrittgeschwindigkeit wird von der deutschen Rechtsprechung zwischen 4 und 7 km/h angesiedelt.
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