Die StVO kennt wieder den Begriff Kreisverkehr

7 February, 2012

Missachtung der Regeln im Kreisverkehr 300x187 Die StVO kennt wieder den Begriff KreisverkehrDas Verkehrszeichen für Kreisverkehr, das es lange Zeit nicht mehr gab, wurde »recycelt«.

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Sodann kam ein neuer Paragraph 9a in die Straßenverkehrsordnung, in dem Vorfahrt und Blinken besonders geregelt waren.

Im September 2009 entfällt der § 9a. Die dort enthaltenen Vorschriften sind in andere Paragrafen ausgelagert worden.

 

1. Die Regeln

  • Das blaue Verkehrsschild Kreisverkehr  bedeutet zusammen mit dem Schild »Vorfahrt gewähren« : Die Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt.
  • Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden!
  • Aber: Es muss rechts geblinkt werden, unmittelbar bevor man den Kreisverkehr wieder verlassen möchte.
  • Man darf die Mittelinsel nicht überfahren. Das bequeme Abkürzen des Wegs ist also nicht erlaubt. Über die Mittelinsel dürfen allerdings solche Fahrzeuge fahren, die nicht außen herumfahren können, weil sie dafür zu groß sind. Beispiel: Linienbusse, lange Fahrzeug-Anhängerkombinationen.

Überfahren der Mittelinsel 300x190 Die StVO kennt wieder den Begriff Kreisverkehr

  • Das Halten im Kreisverkehr ist verboten, es sei denn: verkehrsbedingt.
  • Das Rückwärtssetzen ist verboten.
  • Unnötiges Drehen von Extra-Runden im Kreisverkehr kann die außen Wartenden behindern und sollte deshalb vermieden werden.
  • Eigentlich selbsterklärend sollte es sein, dass das Fahren entgegen der Fahrtrichtung (links herum) verboten ist, aber erst seit April 2004 gibt es dazu einen entsprechenden Hinweis im Bußgeldkatalog.

 

2. Besonderheiten

  • Einen Kreisverkehr erkennt man an dem blauen Verkehrszeichen mit drei weißen Pfeilen! Die Straßenverkehrsordnung kennt die oben genannten Sondervorschriften nur, wenn dieses Schild aufgestellt ist.
  • Wenn weder ein Kreisverkehrsschild noch ein Vorfahrt-gewähren-Zeichen aufgestellt ist, dann gilt weiterhin »rechts-vor-links«. Die unbeschilderten Rondelle sehen den »echten« Kreisverkehren ziemlich ähnlich, sind aber meistens kleiner im Durchmesser. Sie stammen meist aus der Zeit vor 2001, als es noch keine Kreisverkehrsbeschilderung gab, und kommen gelegentlich in Wohngebieten vor.

Rondell ohne Verkehrszeichen1 Die StVO kennt wieder den Begriff Kreisverkehr

  • Somit ist auch nicht wortwörtlich geklärt, ob an einem völlig unbeschilderten Rondell vor der Einfahrt geblinkt werden muss (was bis 2001 gefordert wurde). Es hat sich aber durchgesetzt, dass man sich beim Blinken an einem Rondell genau so verhält wie am beschilderten Kreisverkehr, weil es einfach und sicher ist.

 

 3. Ein Beispiel

Man nähert sich einem korrekt beschilderten Kreisverkehr (Kresiverkehrsschild und Vorfahrt- gewähren- Schild) mit vier Zufahrtstraßen und möchte in Richtung Geradeaus weiterfahren. So geht’s:

  • Tempo herabsetzen
  • die Vorfahrtlage (auch Fußgänger und Radfahrer!) beurteilen
  • die Verkehrssituation überblicken: Wenn der Kreisverkehr ausnahmsweise »verstopft« ist, muss davor gewartet werden, bis genügend Fahrzeuge herausgefahren sind
  • Wenn der Verkehr es zulässt, fließend einfädeln. Wenn nicht, solange warten
  • An der ersten Ausfahrt vorbeifahren, anschließend nach rechts blinken.
  • Vor dem Ausfahren noch einmal auf Fußgänger und Radfahrer achten und diese durchlassen
  • Ausfahren.

 

Verkehrsberuhigung

Der Kreisverkehr wird als eine Art der Verkehrsberuhigung benutzt.

Ein Kreisverkehr ist eine sehr gute Lösung!.

Er beruhigt den Verkehr!.

Weniger Lärm und vor allem – und das ist das wichtigste: VIEL MEHR SICHERHEIT!

Geschwindigkeiten werden nur durch bauliche Maßnahmen verringert!

Verkehrsberuhigung Die StVO kennt wieder den Begriff Kreisverkehr

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